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Zur Unterstützung und Verstärkung unserer aktiven Helferschaft suchen
wir neue ehrenamtliche Helfer. Sie können uns bei Interesse gerne
kontaktieren bzw. zu unseren Diensten persönlich besuchen.
Hinweis: Freistellung vom Wehrdienst
Mitglieder des THW können vom Grundwehrdienst in der
Bundeswehr bzw. vom Zivildienst freigestellt werden. Dies erfordert
einen zusätzlichen Antrag, der durch das Kreiswehrersatzamt bzw. das
Bundesamt für Zivildienst genehmigt werden muss. Eine Aufnahme im THW allein reicht dazu nicht aus!
Bedingungen:
- Alter: 18 bis 23 Jahre
- Verpflichtung im THW auf 6 Jahre
- Antrag auf Freistellung (Bundeswehr-Personenkennziffer angeben!)
- Zustimmung des Kreiswehrersatzamts/ Bundesamts für Zivildienst
- noch keine Einberufung zum Wehr-/Zivildienst erhalten
Weitere Informationen: www.thw.bund.de -> Über uns -> Dabeisein und mitmachen -> Ehrenamtliches Engagement
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